Über Steuerersparnisse zu mehr Rente
Die Situation für künftige Rentnergenerationen hat sich mit der Einführung des Alterseinkünftegesetz 2005 drastisch verändert. Durch die zunehmend nachgelagerte Besteuerung der gesetzlichen und berufsständischen Renten kann später – ein bisher nicht einkalkulierter Steuerabzug – zu einer spürbaren Mehrbelastung im Alter führen.
Im Gegenzug gibt es seit 2005 auf Beiträge in die oben genannten Versorgungssysteme einen Sonderausgabenabzug und Steuererstattungen. Diese gilt es bis zum Rentenalter sinnvoll für sich arbeiten zu lassen.
So kann der Aufbau Ihrer Zusatzrente rein auf Steuererstattungen aufgebaut sein, ohne dass Sie zusätzlich eigene Beiträge aufbringen müssen.
Exklusiv-Leistungen im Überblick
Die Basisrentenversicherung dient als Ergänzung zur gesetzlichen Rente. Ihre Leistungen sind an die gesetzliche Rentenversicherung angelehnt. Die Beiträge werden ebenso wie die Beiträge zur allgemeinen Rentenversicherung steuerlich gefördert. Sie muss daher bestimmte Voraussetzungen erfüllen, die denen der gesetzlichen Rente ähnlich sind:
Der Vertrag sieht eine lebenslange monatliche Leibrente ab Vollendung des 62. Lebensjahres vor. Die Ansprüche aus einer Basisrentenversicherung sind nicht vererbbar. Sie dürfen ebenso wie gesetzliche Rentenansprüche nicht übertragen, beliehen, veräußert oder kapitalisiert werden.
Diese gesetzlich vorgeschriebenen Voraussetzungen werden allesamt von der INTER BasisRente® erfüllt. Mehr noch: Eine Absicherung der Hinterbliebenen ist beitragsfrei integriert! Darüber hinaus ist der Einschluss einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung möglich.
Als steuerlich geförderte Altersvorsorge ist die private Basisrentenversicherung insbesondere für:
- Selbstständige und Freiberufler
- Rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer
- Beamte
Beiträge zur Basisrente werden wie Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung von der Einkommensteuer freigestellt. Im Jahr 2017 sind 84% der Beiträge, höchstens 19.624 €, abzugsfähig. Dieser Anteil steigt dann jährlich um 2%, bis im Jahr 2025 100% der Beiträge (maximal 23.362 €) berücksichtigt werden können. Bei Ehegatten verdoppelt sich dieser Betrag auf maximal 46.724 €. Generell gilt allerdings, dass der steuerlich wirksame Beitrag um den steuerfreien Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Rentenversicherung zu kürzen ist.
Bei Beamten wird der allgemeine Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung fiktiv als gezahlte Beiträge angerechnet.
Im Gegenzug werden Leistungen aus der Basisrente voll versteuert. Es wird schrittweise zur nachgelagerten Besteuerung übergegangen.
Im Jahr 2017 beträgt der steuerpflichtige Anteil der Rente 74% des ausgezahlten Betrages. Bis zum Jahr 2040 steigt der steuerpflichtige Anteil der Rente auf 100%.
Die besonderen Vorteile unserer BasisRente:
- Garantierte lebenslange Rente
- Insolvenzsicher
- Harz IV-sicher
- Inflationsausgleich durch den Einschluss von Dynamik
- Absicherung des Berufsunfähigkeitsrisikos – ebenfalls steuerlich gefördert
- Flexible Beitragszahlung ermöglicht optimale Steuervorteile
Premium
Mit einem Berufsunfähigkeitsschutz sichern Sie sich gegen die finanziellen Folgen des häufig unterschätzen Risikos “Verlust Ihrer Arbeitskraft” ab.
Die besonderen Vorteile unserer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung:
- Kurzer Prognosezeitraum: Sofortige Rentenzahlung (nach Ablauf einer eventuell vereinbarten Karenzzeit) bei voraussichtlich mindestens sechsmonatiger Berufsunfähigkeit
- Genereller Verzicht auf abstrakte Verweisung
- Volle Leistung bei festgestelltem Berufsunfähigkeitsgrad von 50%
- Auch bei Ausscheiden aus dem Berufsleben Versicherungsschutz hinsichtlich des zuletzt ausgeübten Berufs
- Während Ausbildung oder Studium bereits voller Berufsunfähigkeitsschutz hinsichtlich des angestrebten Berufs
- Nachversicherungsgarantie bei Heirat, Geburt eines Kindes, Gehaltssteigerung von über 20%
- Weltweiter Versicherungsschutz
Bei der flexiblen Beitragszahlung sind jederzeit Sonderzahlungen möglich, damit der maximale Steuervorteil ausgeschöpft werden kann.