Klare Sache für Zerbrechliches!

Eine moderne Verglasung hält so manche Belastung aus. Doch ein Glasbruch ist nicht auszuschließen, wie z.B. durch:

  • Falsche Rahmung
  • Erschütterung
  • Straßenverkehr
  • Spielende Kinder
  • Luftzug oder Unachtsamkeit
  • Einbruch

Mit der INTER Haushaltsglasversicherung sichern Sie die Verglasungen Ihrer Wohnung oder Ihres Einfamilienhauses gegen die Folgen von Bruchschäden ab

Im Versicherungsschutz sind enthalten:

  • Gebäudeverglasung
    Glas- und Kunststoffscheiben von Fenstern, Türen, Balkonen, Terrassen, Wänden, Loggien, Veranden, Wintergärten, Wetterschutzvorbauten, Dächern, Brüstungen, Duschkabinen und Sonnenkollektoren; Lichtkuppeln( auch aus Kunststoff); Glasbausteine, Profilbaugläser
  • Mobiliarverglasung
    Glas- und Kunststoffscheiben von Bildern, Schränken, Vitrinen; Stand-, Wand- und Schrankspiegel; Glasplatten (auch aus Kunststoff), Glasscheiben und Sichtfenster von Öfen, Elektro- und Gasgeräten

Prämienfreie zusätzliche Einschlüsse:

  • Künstlerische bearbeitete Glasscheiben, -spiegel und –platten bis 1.000,- € je Schadensfall
  • Sonderkosten für Gerüsten, Kräne, Beseitigung von Hindernissen bis 1.500,- € je Schadensfall
  • Eine Erhöhung der Position ist selbstverständlich möglich.
  • Glaskeramik-(Ceran-)Kochflächen – ohne Elektronikbestandteile – bis 1.000,- €
  • Aquarien- und Terrarienverglasungen bis 1.000,- €


Ist ein Schaden entstanden…

… brauchen Sie sich keine Sorgen zu machen, denn die INTER ersetzt alle versicherten Schäden grundsätzlich in natura durch Liefern und Montieren von neuen Scheiben oder anderen Gegenständen gleicher Art und Güte. Sogar der Reparaturauftrag wird von uns erteilt. Falls Sie den Auftrag allerdings selbst an einen Verglasungsvertrieb erteilen möchten, ist dies bei Schäden bis 1.500,- € auch möglich.